Die Gemeindeverwaltung
Die Gemeinde wird vom Gemeinderat, dem Bürgermeisterkomitee und dem Bürgermeister stets entsprechend dem Gesetzbuch für Städte und Gemeinden verwaltet.
Den Bürgermeister unterstützen die Stellvertretenden Bürgermeister. Stellvertretende Bürgermeister sind Räte, die nach der Stimmenmehrheit ermittelt werden und über deren Ernennung der Bürgermeister beschließt.
Der Gemeinderat beschließt sämtliche Angelegenheiten, die die Gemeinde betreffen außer denjenigen, die in die Zuständigkeit des Bürgermeisters oder des Bürgermeisterkomitees fallen. Der Gemeinderat setzt sich aus 41 Mitglieder zusammen. Die Mitglieder des Gemeinderats teilen sich in verschiedene politische Flügel, entsprechend ihrer Zugehörigkeit zu demjenigen, den sie gewählt haben.
Das Bürgermeisterkomitee ist dem Bürgermeister oder dem Stellvertretenden Bürgermeister unterstellt, den der Bürgermeister zum Vorsitzenden ernannt hat, und aus acht (8) Mitgliedern. Am Bürgermeisterkomittee nimmt der zuständige Stellvertretende Bürgermeister entsprechend der Angelegenheiten, die besprochen werden, teil, ohne dass er über Stimmrecht verfügt.